Herzlich willkommen bei der Firma UVV-Prüfung Service! Wir sind der richtige Ansprechpartner, wenn es um die Arbeitssicherheit von Flurförderzeugen und Baumaschinen geht! Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen nach UVV.
Die Berufsgenossenschaft verpflichtet Unternehmer dazu, mindestens einmal jährlich eine Sicherheitsprüfung von einer befähigten Person oder einem Sachkundigen durchführen zu lassen. Als qualifizierter und kompetenter UVV-Prüfdienst sind wir erfahren und routiniert bei der jährlich anfallenden UVV-Prüfung von Flurförderzeugen und Baumaschinen. Erfahren Sie nachfolgend mehr über unsere Leistungen und setzen Sie sich am besten noch heute mit uns in Verbindung, um auch Ihrer nächsten UVV-Prüfung entspannt entgegenzusehen. Wir machen Ihnen gerne ein unverbindliches und individuelles Angebot entsprechend Ihres Bedarfs!
FLURFÖRDERZEUGE
BAUMASCHINEN
ABGASEUNTERSUCHUNG
Die Prüfung nach FEM 4.004 umfasst die Kontrolle zahlreicher Komponenten am Stapler bzw. Flurförderzeug die für den sicheren Betrieb zuständig sind. Dazu gehören Lenkung, Bremsen, Sicherheitseinrichtungen sowie Hydraulik und Fahrwerk. Mit diesem Check an Ihrem Stapler wird eine wichtige Basis für die Betriebssicherheit – und damit das Wohlergehen Ihrer Mitarbeiter – geschaffen.
Um die Einsatzfähigkeit Ihrer Maschine und die Einhaltung der Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften zu gewährleisten, müssen diese in regelmäßigen Abständen - mindestens einmal jährlich von einer sachkundigen Person überprüft werden. Gemäß DGUV R 100-500, DGUV R 113-015, Maschinenrichtlinien, Sicherheitsregeln und weiteren relevanten Unfallverhütungsvorschriften.
Für Gabelstapler mit Flüssiggasmotor muss nach BGVD34 §37 (UVV45/VBG21) bei allen Gabelstaplern, in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch halbjährlich, eine CO-Abgasuntersuchung durchgeführt werden.
UVV steht für Unfall-Verhütungs-Vorschrift und ist eine Vorschrift der Berufsgenossenschaften. In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind alle arbeitsschutzrechtlichen Regelungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen zusammenfassend geregelt. Die UVV-Vorschriften regeln die Prozesse zur betriebs- und anwendersicheren Handhabung von technischen Arbeits- und Betriebsmitteln. Die Unfallverhütungsvorschriften stellen die für jedes Unternehmen und jeden Versicherten verbindlichen Pflichten bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar. Der Betreiber hat eigenständig dafür zu sorgen, dass alle eingesetzten Hebezeuge (Arbeits- und Betriebsmittel, in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen bzw. eine befähigte Person (UVV-Prüfung (Prüfungen nach DGUV)) geprüft werden.